Thema: Saint Pierre & Miquelon: Auf der Post in.....St. Pierre
Vernian Am: 26.06.2021 23:48:56 Gelesen: 2636# 4@  
Hm.

Er sagt zuerst das alle Marken Frankreichs gültig zur Frankatur sind, ganz gleich welcher "Währung" (und das sie ungestempelt sein müssen - was ja logisch ist).

Auf die Pétain-Marken geht er tatsächlich nicht ein, ist ihm möglicherweise gar nicht bekannt ...

Irritierend oder leicht mißverständlich ist seine folgende Ausführung, da er dort von "timbres surcharchés SPM" spricht - was ja eigentlich Marken mit Aufdruck sind. Ich denke aber er war hier ungenau und meint generell Marken, die SP&M als Bezeichnung haben.

Dabei grenzt er jedoch ein, das Sendung nach außerhalb der Inseln, also nach Frankreich oder ins sonstige Ausland "accompagnés" - also "verbunden sein" oder "einhergehen" sollen mit Marken der Inseln. In diesem Kontext kann "accompagnés" einfach "frankiert" bedeuten. Ob das nun bedeutet, dass alle Marken einer Sendung nach Außerhalb von SPM sein müssen (weil wie richtig erkannt er im Plural schreibt) oder nicht ist da leider nicht eindeutig ausgedrückt. Tatsache ist jedoch, das zumindest nach der erneuten Umstellung 1986 (und ich denke mal auch 1976) und auch noch danach Mischfrankaturen logischerweise üblich waren (gleiches gilt übrigens auch für Mayotte) - ich hatte genau zu der Zeit eine Brieffreundin auf St. Pierre, die mir gelegentlich Briefe auch mit Mischfranktaur gesendet hatte.

Allerdings schreibt er ja im folgenden Satz, das Sie am Postschalter bei ihrer aufzugebenden Post darauf achten sollen, dass diese eine Frankatur mit SPM-Marke(n) "et vos timbres personelles", also "und ihre eigene Frankatur", haben. Was für mich bedeutet: Mischfrankaturen sind möglich, es muss halt nur eine Marke der Inseln dabei sein. Es sei denn er meinte, sie können gerne Ihre eigenen französischen Marken zu einer (vollständigen) SPM-Frankatur kleben und diese wird dann auch abgestempelt - aber das hieße ja mehr als das nötige Porto verkleben ...

Das bedeutet also zum einen, für Sendungen innerhalb der Inseln können französischen Marken problemlos verwendet werden. Zum anderen aber, und da beginnt die Unklarheit, wird empfohlen? oder müssen? Sendungen nach Außerhalb mit Marken der Inseln / mindestens einer Marke der Inseln frankiert sein.

Wobei ich das Ganze eher als "dringliche Empfehlung" und nicht als verpflichtende Bestimmung verstehe (so wie es formuliert ist), um - wie er ausführt - eventuelle Nachportoerhebungen durch mit der Gültigkeit nicht vertraute Postangestellte zu vermeiden.

Wobei, die Regeln sind in Frankreich in der Hinsicht eigentlich eindeutig: Alle Marken(außer Pétain) sind unbegrenzt gültig, und das gilt auch für die Überseegebiete wie SPM und Mayotte, und ich denke auch die anderen früher als DOM (Überseedepartement) bezeichneten Gebiete Réunion, Guyana, Guadeloupe, Martinique und die anderen dazu zählenden kleineren kraibischen Inseln (nicht jedoch für die TOM, also die Territorien wie bspw. TAAF, Neukaledonien etc).

Best

Vernian
 
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