Wie von Volkmar in
[#9] schon gezeigt, wurde in Österreich auch die Postlagergebühr mit Nachportomarken abgegolten. Das ist aber keine Nachgebühr im Sinne von "unzureichende Frankatur" sondern eben die Gebühren-Quittung für die Postlagerung. Ich habe schon hoch prämierte Austellungssammlungen gesehen, wo bei gezeigten Belegen die Postlagergebühr fälschlicherweise als Nachgebühr bezeichnet wurde.
Hier ein Beleg mit 60 Grochen in Portomarken auf der Rückseite als reine Lagergebühr.
Erstagsbrief der Unabhängigkeitsausgabe von Sambia 24.10.1964, eigentlich 6d unterfrankiert. R-Zettel aptiert.
Gruß
Bernd