Thema: (?) Der feine Unterschied: Abart, Plattenfehler od Druckzufälligkeit ?
Henry Am: 27.04.2010 19:17:08 Gelesen: 38733# 15@  
@ Algebra [#13]

Meine Meinung: Mit Sicherheit könnte einen Plattenfehler nur der bescheinigen, der im Besitz der Platte mit diesem Fehler ist. Schon wenn eine Korrektur (Retusche) erfolgte, trifft das nicht mehr zu. Dann müsste aber irgendwo auch ein Protokoll verfügbar sein, das als Grundlage für eine Bescheinigung dienen kann. Hier könnte nur der Besitzer dieses Protokolls nachweisbar bescheinigen.

Die Aussage der Bundesdruckerei ist mit Vorsicht zu genießen, auch wenn hier eine Unparteilichkeit gegeben ist. Allerdings bescheinigt die Bundesdruckerei nur anhand von Archivbögen. Und wenn die eben nur eine Druckzufälligkeit aufweisen, wird daraus leicht fälschlicherweise ein Plattenfehler. Damit ist m.E. klar, dass Plattenfehler nur anhand der Originalplatte oder Protokollen bescheinigt werden können. Alle anderen Druckabweichungen sollten dann als Druckzufälligkeiten gelten, bis sich andere Nachweise finden.

Die Bestimmung eines Feldmerkmales definiert sich durch den Ort des Auftretens. Dabei spielt es noch nicht einmal eine Rolle, ob es eine Gesamtauflage oder nur eine Teilauflage betrifft. Diese Bestimmung kann also jeder treffen, der ein zweifelfreies Belegstück zur Verfügung hat.

meint
Henry
 
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