Thema: Portobestimmung von Belegen
Lars Boettger Am: 30.04.2010 17:04:46 Gelesen: 197271# 100@  
@ eisenhuf [#99]

Hallo Hans-Dieter,

die aufgedruckte Nummer kann auch von dem Hersteller sein. Behörden hatten entweder eine Absenderangabe aufgedruckt oder ein Dienstsiegel abgeschlagen und/oder Dienstmarken verwendet bzw. in Deutschland einen Avers-Stempel bzw. Vermerk angebracht. Das alles fehlt. Ich sehe keinen Zusammenhang zw. aufgedruckter Nummer und einer Behörde.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
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