Thema: Zeitungsüberweisungen für B-Stücke
Postgeschichte Am: 01.05.2010 13:30:27 Gelesen: 21451# 14@  
@ Pete [#13]

Hallo Pete,

in den mir zur Verfügung stehenden Postzeitungsordnungen ist die von mir dargestellte Verfahrensweise verankert, selbst in der neuesten vom 9. September 1981. Es geht hier auch nicht um die Zulassung eines eigenen Vertriebes der Zeitungen durch den Verlag (Privatpost), sondern um den Postzeitungsdienst. Mit der Einrichtung einer Privatpost hast Du sicher Recht.

Gruß
Manfred
 
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