Thema: Bund Ganzsachen: Eigenausgaben der Deutschen Post AG
DL8AAM Am: 30.07.2021 17:40:15 Gelesen: 29536# 66@  
@ Henry [#65]

Interessanter Beleg!

Mal eine ganz dumme Frage:

Klar, ich darf Wertstempel aus ungenutzten Ganzsachen nicht ausschneiden und verwenden, aber wie sieht das aus, wenn ich den voreingedruckten (oder einen verschriebenen) Adressaten sauber mit einem Label - mit einem neuen Empfänger - überklebe? Ich darf doch bei ungenutzen Ganzsachen die Adresse abändern, oder? Insbesondere, wenn die Sendung weiterhin automatisiert behandelbar sein sollte.

Hat die Post vielleicht deshalb, diese Form der vorfrankierten "Antwortkarte", nur einmal (?) verwendet? Ich glaube hier hat die Post einfach nicht richtig mitgedacht bzw. die "Konsequenzen" bedacht. Ich glaube auch nicht, dass die Post für den Wertstempel 145 Cent vorausgezahlt hat? Ansonsten macht ja auch die Angabe ANTWORT keinen Sinn. Das Porto wurde sicherlich erst bei Nutzung verrechnet. Der Wertstempel dürfte ein Art Derivat von "Entgelt bezahlt Empfänger" sein. Es wurde also ein Wertstempel ohne 'nutzbaren' (innewohnenden) Wert gedruckt? Das ist aber ähnlich, wie bei allen aktuellen Dienstganzsachen der DPAG. Die Verrechnung findet sicherlich auch dort erst im Rahmen des Versandes (als Charge) statt. Und auch hier handelt es sich, auf Grund des optisch eingedruckten "Briefmarken-Wertstempels", um 'anerkannte' Ganzsachen. Also... ?


Beste Grüße
Thomas
 
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