Thema: Postgebührenstundung
uli Am: 03.08.2021 09:12:19 Gelesen: 874# 3@  
@ cilderich [#1]

Ganz allgemein versteht man darunter das Begleichen von Porto auf Rechnung. Beispiel: Frankierung per Freistempler und Abrechnung im Nachgang nach "verbrauchter Menge". Wenn du mehr und präzisere Infos brauchst, musst du uns sagen in welchem Zusammenhang dir der Begriff untergekommen ist.

Gruß
Uli
 
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