Thema: BDB Präsident Harald Rauhut zu den Veuskens Meldungen
drmoeller_neuss Am: 05.08.2021 17:28:53 Gelesen: 1166# 7@  
Auktionen sind per Gesetz öffentliche Veranstaltungen. Auktionatoren müssen damit leben, wenn über ihre Lose in Internet-Foren diskutiert wird. Dafür kommen Auktionatoren auch in den Genuss der Privilegien öffentlicher Auktionen. Bei Internetversteigerungen muss der erste Schuss sitzen, und das Fernabsatzgesetz schützt den Verbraucher vor Fehlgriffen.

Es ist immer eine persönliche Entscheidung, den Auktionator direkt zu informieren. Wenn man guter Kunde ist, und faule Lose die absolute Ausnahme sind, sollte man diesen Schritt als fairer Geschäftspartner gehen. Es besteht aber keine Pflicht dazu. Der Sammler ist nicht Mitarbeiter des Auktionshauses und die Qualitätssicherung auch nicht Aufgabe des Kunden.

Ich kann nicht beurteilen, ob es bei Veuskens eine überdurchschnittliche Häufung an "faulen" Losen gibt, oder ob Veuskens einfach Pech gehabt hat, und seine Kataloge in die Hände von schreibfreudigen und sachkundigen Sammlern geraten sind.

Hier sollte der Händlerverband APHV ein Auge darauf werfen, bestreitet er doch nach eigenen Angaben einen Teil seiner Einnahmen durch Abmahnung "privater" Fälschungsanbieter. Dann müssen die eigenen Mitgliedsfirmen sauber sein.

Rauhut hat nicht recht, wenn er behauptet, dass "die ganzen "tollen" Artikel nichts nutzen, weil damit Sammler immer noch nicht vor einem Fehlkauf bewahrt werden."
Im Gegenteil, die Vorstellung von Fälschungen in einem sachlichen (!) Stil hilft den Sammlern, Echtheitsmerkmale zu erkennen. Es nützt nichts, wenn nur Fälschungen mit einem Link gemeldet werden, und vielleicht mit dem Zusatz "größter Fälschungsverkäufer der Republik".

Am besten werden in einem Artikel die Fälschung und ein echtes Vergleichsstück gezeigt, und die Unterschiede beschrieben.

P.s. fairerweise sollte man auch sagen, dass Rauhut auf Einzellose eine Echtheitsgarantie von fünf Jahren gibt und damit weit über den gesetzlichen Anspruch der Mängelhaftung hinaus geht.
 
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