Thema: -Händler verkauft Marken auf Ebay die er angeblich gar nicht hat
rosteins69 Am: 06.08.2021 01:17:49 Gelesen: 2001# 1@  
EBay-Händler verkauft Marken, die er angeblich gar nicht hat

Ich hatte dazu schon im Thread „Bund: Verkaufsstopp Zehnerbogen Mi. 3613 Gewitter nach 24 Tagen“ gepostet. Da ich dort wohl zu sehr Off-Topic werden würde, eröffne ich hier ein neues Thema und kopiere einfach die bisherigen 3 Postings hier rein:

rosteins69:
Ich habe bei einem gewerblichen Briefmarkenhändler drei der Marken per Sofortkauf erworben.

Nun hat er den Verkauf nach drei Tagen abgebrochen mit der Begründung eines bundesweiten Verkaufsverbotes.

Das ist doch hanebüchen?

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bovi11:
@ rosteins69 [#3]

Mit dem Hinweis auf "Sofortkauf" schließe ich auf einen Kauf bei eBay.

In dem Fall hast Du einen verbindlichen Kaufvertrag. Das "bundesweite Verkaufsverbot" ist natürlich Unfug. Es betrifft wohl nur die einzelnen Postverkaufsstellen, nicht aber Händler.

Du kannst auf Vertragserfüllung bestehen.

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Koban:
@ rosteins69 [#3]

Es spricht nichts dagegen hier Ross und Reiter zu nennen.

Der Verkäufer spekuliert lediglich auf einen späteren Mehrerlös. Fall eröffnen und auf Lieferung bestehen.

Gruß,
Koban

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Herzlichen Dank an bovi11 und Koban für die Antworten! Genau so sehe ich das auch. Der Händler (tausende Sofortkaufangebote im eigenen Shop, 10.000 Bewertungen) versteift sich nach einigem Hin und Her nun auf folgende Behauptung: Er besitze die angebotenen Briefmarken gar nicht, und da die Deutsche Post die Marken aus dem Verkauf genommen hat, könne er sie nun natürlich nicht liefern.

Ich zitiere:

„Daher kann ich nicht liefern was es gar nicht gibt. Ist auch nicht mein Verschulden wenn die Post zurückzieht.

Daher wurde der Kauf storniert.

und dieses Recht habe ich... wie soll man was liefern dass man Aufgrund von Schwierigkeiten vom Lieferanten gar nicht hat.“


Ich habe auf Erfüllung bestanden und rechtliche Schritte angekündigt. Daraufhin kam folgendes:

„Habe Ihnen ausdrücklich mitgeteilt dass die Ware nicht im Lager ist da die Post die Marke nachweislich zurückgezogen hat und deshalb nicht mehr ausliefert. Da kann ich ordern was ich will, ich bekomme nichts, ergo bekommen auch Sie nichts.

Die Herren von der Versandstelle werden dann auch Zeugen sein, alle anfallenden nicht unerheblichen Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Ich brauche nicht liefern wenn die Ware nicht in meinem Besitz ist und für den Verkaufsstopp der Versandstelle kann ich nicht verantwortlich gemacht werden.
Sie werden daher mit Sicherheit auf den Kosten sitzenbleiben.“


Der Mann verkauft Ware, die er (angeblich) nicht hat und wäscht danach seine Hände in Unschuld. Es geht hier zwar nur um einen einstelligen Euro-Betrag, aber das ist so dreist, dass es mir hier doch ums Prinzip geht.

Muss man als gewerblicher Händler wirklich überhaupt nichts von handelsrechtlichen Fragen wissen? Wo man seine Kundschaft doch für dumm verkaufen kann?

Wie seht ihr das?

Einen Fall bei eBay kann ich nicht eröffnen, da das bei erfolgter Rückerstattung des Verkäufers nicht geht (abgesehen davon bringt das wohl eh nichts) und ich kann nicht mal eine „angemessene“ Bewertung abgeben.

Liebe Grüße
Robert
 
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