Thema: *** Sendungen aus nicht EU Ländern 22-Euro-Freigrenze entfällt
bayern klassisch Am: 07.08.2021 12:48:23 Gelesen: 2412# 10@  
Zoll hat eh keiner zu zahlen, sondern nur die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Zölle gibt es nur zum Schutz der einheimischen Wirtschaft - Marken egal welchen Landes benötigen diesen Schutz nicht.

Die Beschreibung als "Geschenk" ist keine Garantie für eine steuerfreie Versendung - ich kann auch einen Brief mit 3 schwarzen Einsern als "Geschenk" versenden - dann interessiert niemanden, ob es ein "Geschenk" war, oder nicht.

In einigen Ländern sind derartige Falschanmeldungen strafbar, also aufpassen und wirklich nur als "Geschenk" oder Ähnliches deklarieren, wenn der Wert wirklich sehr gering ist.

Die 6 Euro Pauschale ist m. E. sehr, sehr günstig - die Alternative wäre für jeden Einführer (Käufer) persönlich bei dem für ihn zuständigen Zollamt vorstellig zu werden und seine "Waren" zollrechtlich anzumelden. Wer glaubt, das zu können oder sinnvollerweise zu tun, darf sich gerne versuchen. Eine Abfertigung zum freien Verkehr, so heißt das amtlich, ist nicht ohne und der Zollbeamte darf einem dabei gar nicht helfen. Kann man es allein nicht, benötigt man eine Spedition oder ein Zollabfertigungsbüro, das ein Vielfaches teurer ist als 6 Euro, es muss ein Vertrag unterschrieben werden und und und.

Wenn also 6 Euro ein gewichtiger Anteil am Wert einer Sendung sein sollte, dann ist das eben so.

Übrigens: Diese neue Regelung ist natürlich ein Schritt zurück, wie so vieles, was man in der EU und unserem Land anstellt. Aber diese erhebliche Mehrarbeit und Belastung von Beamten und Zollanmeldern trifft natürlich nicht die, die sie vorgegeben haben, sondern immer nur die Anderen. Bei gleichzeitigem Personalabbau und den üblichen Softwareproblemen auf den Ämtern sollte man auch seine Verstimmung nicht über die Beamten ablassen, denn das sind die "ärmsten Schweine" und müssen den Kopf für den Stuss von oben hinhalten.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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