Thema: Recht: Paket während des Urlaubs in der Mülltonne: Wer haftet für einen Verlust ?
drmoeller_neuss Am: 09.08.2021 18:31:04 Gelesen: 1547# 8@  
@ marc123 [#5]

Wenn ich das richtig verstanden habe ist sogar die gelegentliche Zustellung von Paketen, vor der Tür und unter dem Teppich auch nicht erlaubt obschon das sehr praktisch ist, wenn man kurz weg ist u nd die meisten Leute wohl auch nichts dagegen haben.

Das ist der springende Punkt. Der Postkunde beschwert sich nicht, solange seine Sendung vom Ablageort nicht geklaut wird. Die meisten Menschen freuen sich, wenn sie nicht eine Stunde mit der Abholung eines Paketes vertrödeln müssen.

Erfahrene Zusteller haben es im Blut, wann eine "vereinfachte Zustellung" möglich ist, und in welchen Situationen und Gegenden man das Paket besser wieder mitnimmt und die Abholkarte in den Briefkasten des Empfängers einwirft.

Im Endeffekt spart die "vereinfachte Zustellung" auch Arbeitszeit für die Paketboten. Dann nimmt man auch einen gelegentlichen Verlust und eine Schadensanzeige in Kauf.
 
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