Thema: Moderne Privatpost - Einschreiben
Stefan Am: 13.08.2021 12:10:40 Gelesen: 5078# 14@  
@ Journalist [#12]

Für die Sendungsverfolgung des Absenders muss hier normalerweise dann auch über das Scannen beider verschiedener Strichcodes erfolgt sein - kann hier jemand so ein Sendungsprotokoll mal zeigen ?

Kurz und knapp: es dürfte etwas umständlicher werden, bei Postmitbewerbern als Absender einen Sendungsverlauf von Einschreiben einzusehen bzw. ein Sendungsprotokoll zu erhalten. Die Sendungsverfolgung von Einschreiben, welche bei Mitbewerbern der Deutschen Post AG aufgegeben wurden, ist aus Sicht des Absenders i.d.R. nicht vergleichbar mit der Sendungsverfolgung von Einschreiben, welche bei der DPAG aufgegeben wurden.

Die LVZ-Post aus Leipzig arbeitet mit der Software CodX (wie viele andere Postmitbewerber in Deutschland auch). Als Absender der Sendung kann man sich bei der Hotline des Briefdienstes oder adäquat schriftlich melden, die Sendungsnummer des Einschreibens und/oder die Empfängeradresse + Einlieferungsdatum mitteilen. Der Mitarbeiter des Briefdienstleisters schaut dann in CodX nach und teilt den Sendungsstatus mit.

Ich schließe nicht aus, dass einzelne Briefdienstleister eigenen Kunden (Absendern) anbieten, den Sendungsstatus in einem passwortgeschützten Kundenportal zu überprüfen. Dazu müsste dieses Portal über eine Schnittstelle an CodX angeschlossen sein.

Bei nachweispflichtigen Sendungen wie Einschreiben, welche vom Briefdienstleister an die Deutsche Post gegeben wurden, kann die Zuordnung der briefdienstleisterinteren Sendungsnummer für Einschreiben zur Einschreibenummer der DPAG anhand der Einlieferungslisten (Formular der DPAG) erfolgen, da dort m.W. weiterhin die Empfängeradresse der Sendung aufgeführt werden muss. Dies bedeutet, dass jedem Absender für den betreffenden Tag seitens des aufliefernden Briefdienstleisters ein Einlieferungsformular (DPAG) zugeordnet wird, welches der aufzuliefernden Sendung am Tag der Auflieferung beigelegt wird und wo die Deutsche Post anschließend den Eingang bestätigt. Das Kundenkonto des Absenders sollte - sofern vertraglich nicht anders vereinbart - mit dem zu zahlenden Entgelt (Einschreiben) der DPAG belastet werden, welches der Briefdienstleister für den Absender zu dem Zeitpunkt der Sendungseinlieferung vorübergehend ausgelegt hat.

Gruß
Pete
 
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