Thema: Portopflichtige Dienstsache
Totalo-Flauti Am: 13.08.2021 22:41:34 Gelesen: 10455# 30@  
Liebe Sammlerfreunde,

ich habe eine portopflichtige Dienstsache/Nachnahme der Kassenverwaltung der königlichen Amtshauptmannschaft Leipzig vom 09.07.1901. Eine sächsische Amtshauptmannschaft ist mit einer Bezirksverwaltung vergleichbar. Auf der Rückseite sind die Postübermittlungsgebühren von 10 Pfennig für die Nachnahme ausgewiesen. Diese wurden auf die 91 Pfennig Gebühren für eine Baurevision aufgeschlagen. So das sich die auf der Vorderseite der Karte vermerkte 1,01 Mark Nachnahme ergeben. Das notwendige Ortsporto von 2 Pfennig hat der die Nachnahme einziehende Postbeamte zusammen mit den 10 Pfennig Nachnahmegebühr in Blaustift ("12") ebenfalls auf der Vorderseite geschrieben und vom Empfänger eingezogen.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 
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