@ Lars Boettger
[#7]Selten so einen Unfug gehört ! Wer soll den da eine Postleistung "erschlichen" haben, wenn er eine aktuelle Marke, die er ordnungsgemäß erworben hat, ein oder zwei Tage vor der Ausgabe verwendet ?
Rein juristisch wurde auch in solchen Fällen einer "Vorabverwendung" = für die Inspruchnahme der Dienstleistung "Beförderung" ordnungsgemäß der Kaufpreis bezahlt (sprich die Briefmarke bezahlt).