Thema: Begriffsbestimmung: Frühverwendung
Briefmarkensammler Am: 07.05.2010 21:29:40 Gelesen: 16509# 16@  
@ Lars Boettger [#7]

Selten so einen Unfug gehört ! Wer soll den da eine Postleistung "erschlichen" haben, wenn er eine aktuelle Marke, die er ordnungsgemäß erworben hat, ein oder zwei Tage vor der Ausgabe verwendet ?

Rein juristisch wurde auch in solchen Fällen einer "Vorabverwendung" = für die Inspruchnahme der Dienstleistung "Beförderung" ordnungsgemäß der Kaufpreis bezahlt (sprich die Briefmarke bezahlt).
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/2430
https://www.philaseiten.de/beitrag/27432