Thema: (?) (6) Berechnung von Nachporto für Briefe Schweiz nach Österreich
SH-Sammler Am: 21.08.2021 17:01:06 Gelesen: 1893# 2@  
@ Hampi [#1]

Hallo Hampi,

willkommen in diesem Forum. Auch ich habe hier schon viel gelernt. Ich möchte dieses Forum nicht missen.

Zur Nachtaxierung des Briefes nach Österreich musste ich zu erst wieder mal die Taxierungsmethode ab 1. Jan 1976 genau nachlesen, siehe Zack Band 2 - Ausland, hast Du doch, nehme ich mal an.

Ich zitiere aus Zack: “Das fehlende Porto wird … nur noch einfach berechnet, doch kommt dann eine Behandlungstaxe (von 50 Rp.) dazu. Der berechnete Betrag wird abgerundet auf die nächsten 5 Rappen”. Das wäre die Berechnungsart bei einem unterfrankierten Brief aus dem Ausland in die Schweiz. In Österreich muss das ähnlich gehandhabt werden, nur ist dort die Behandlungstaxe natürlich nicht in Rappen. Ich rate mal und nehme an, es war 1 Schilling.

Du siehst den Taxbruch auf dem Brief. Warum 90 (Rappen), nicht 80? Bei unfrankierten sowie unterfrankierten Briefen kommt nicht die verbilligte CEPT-Taxe zum tragen, sondern die Standardtaxe für Briefe ins (restliche) Ausland, also ab Jan. 1976 bis Ende Dezember 1985 = 90 Rappen.

Die Berechnung erfolgt folgendermassen: 160 dividiert durch 90 = 1,777, abgerundet = 1,50 (Schilling).

Die Bearbeitungsgebühr wäre dann 1 Schilling, total 2,50 Schilling.

Ich hoffe, das passt und grüsse

SH-Sammler
Hanspeter
 
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