@ Frankenjogger
[#4]"
Gibt es für diese Gebühr (10 Pf) für die "Prüfung einer Einziehanschrift" eine Quelle?Hallo Klemens,
die Gebühren wurden über die
Postzeitungsgebührenordnung (PostZtgGebO) festgelegt. § 22 der PostZtgGebO vom 03.05.1971, in Kraft getreten am 01.01.1972 lautete:
Derselbe Wortlaut mit derselben Gebühr findet sich auch in der PostZtgGebO vom 26.02.1974, in Kraft getreten am 01.01.1975.
Schöne Grüße
Franz-Josef