Thema: Amtlicher Aufkleber: Geschenksendung - keine Handelsware
Postgeschichte Am: 14.05.2010 02:10:56 Gelesen: 32604# 7@  
@ drmoeller_neuss [#6]

Der Aufkleber "Geschenksendung - keine Handelsware" konnte vom Absender auf Auslandssendungen geklebt werden, da es für Geschenksendungen höhere Freibeträge beim Zoll gab.

Nach meiner Kenntnis ist die Angabe "Geschenksendung - keine Handelsware" nur im Päckchen- und Paketverkehr mit der DDR angewendet worden und hier war es Pflicht. Dies ergibt sich aus dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens vom 30. März 1976. Hier heißt es unter

24. Päckchen
...
(3) Bei Päckchen mit Geschenken ist in der Aufschrift der Vermerk "Geschenksendung, keine Handelsware" anzubringen.
...

und

25. Paket
...
(8) Bei Paketen mit Geschenken ist in der Aufschrift und auf der Paketkarte der Vermerk "Geschenksendung, keine Handelsware" anzubringen.
...

In der Postordnung wird dies unter § 24 Päckchen umgesetzt:

c). Geschenksendungen müssen danach in der Aufschrift den Vermerk tragen: "Geschenksendung, keine Handelsware". Ein entsprechender Klebezettel, der auf der Aufschriftseite (bei Paketen: auf der Aufschriftseite und der Paketkarte) anzubringen ist, wird von den Postämtern abgegeben.

Bei Auslandspäckchen und -paketen konnte ich die Bestimmung nicht ausfindig machen. Falls der Vermerk hierbei auf der Paketkarte angegeben sein sollte, dürfte dies irrtümlich erfolgt sein.

Die Regelung hinsichtlich des o.a. Vermerkes bezog sich nur auf Geschenksendungen. Befanden sich Handelswaren in den Päckchen oder Paketen, mußten Warenbegleitscheine eingelegt und die Aufschrift mit dem Vermerk "Warenbegleitschein inliegend" versehen sein. Päckchen und Pakete mit Waren, die von der Warenbegleitscheinpflicht befreit waren, mußten in der Aufschrift und auf der Paketkarte den Vermerk "Einfuhrbestimmungen beachtet" tragen. Zollzettel und Zollinhaltserklärungen, wie bei Auslandssendungen üblich, waren gemäß der o.a. Vereinbarung für Sendungen im Verkehr mit der DDR nicht erforderlich.

Gruß
Manfred
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/2444
https://www.philaseiten.de/beitrag/27534