Gebührenpflichtige Dienstsache / Postkarte vom 10.1.1955. 10 Pfennig musste der Empfänger begleichen. DDR / Postkarte im Fern / Ortsverkehr 1955 = 10 Pf.
Staatliche Dienststellen der DDR konnten ihre Postsendungen als "Portopflichtige Dienstsache" versenden. Empfänger zahlten die übliche Postgebühr, jedoch ohne Zuschlag als Nachgebühr.
mit Sammlergruß,
Claus