Thema: 19 % Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab 5,23 Euro seit 1.7.2021
DL8AAM Am: 17.09.2021 13:06:00 Gelesen: 17604# 49@  
@ 22028 [#48]

War doch alles ganz einfach!

Super, scheinbar sind die bereits gut auf Einsprüche eingestellt. Und hinsichtlich der IOSS war ja auch Idee "draufschreiben kann man viel".

Nur hat man jetzt selbst wieder den Schwarzen Peter, da scheinbar der Einzelfall hier ja wohl noch nicht beschieden bzw. geprüft wurde, sondern nur eine allgemeine (erklärende) Antwort verschickt wurde. Das heisst, nun muss man sich erst beim Versender das "elektronische Sendeprotokoll" für den IOSS-Datensatz schicken lassen. Denn neben der fehlerhalften "IOSS-Datensatz-Kommunikation" (Versender->Post) kann es ja auch ebenso gut möglich sein, dass die Post bei der "Eigenverzollung" den IOSS-Hinweis auf dem Umschlag einfach nur übersehen hat. Auch Postler können ja mal im Ausnahmefall Fehler machen. ;-)

Die Frage ist nun, ist dann (wenn man ein IOSS-Dsatensatz-Sendeprotokoll hat) anschliessend erneut der Zoll zuständig, oder muss man dann erst bei der Post ein eventuelles Fehlverhalten anzeigen (denn der IOSS-Datensatz wird ja vom Versender scheinbar nur an den Postdienstleister gesendet), um erst dann mit dem möglichen Fehlereingeständnis der Post, bei Zoll die Rückabwicklung beantragen zu können?

Beste Grüße
Thomas
 
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