Thema: Die Poststempel von Magdeburg
epem7081 Am: 02.10.2021 18:47:14 Gelesen: 22369# 91@  
@ bignell [#86]

Hallo Harald,

es handelt sich hier um einen auch heute noch verwendeten "Terminus technicus" bei der Erbteilung und beinhaltet keineswegs eine streitige Angelegenheit.

Erbauseinandersetzung

Als Erbauseinandersetzung oder Erbteilung bezeichnet man das Verfahren zur Auflösung der Erbengemeinschaft und Verteilung des Nachlasses an die Miterben. Die Erbauseinandersetzung erfolgt durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag - auch "Erbteilungsvertrag“ genannt. Der Erbauseinandersetzungsvertrag ist nur dann formbedürftig, wenn das zu Grunde liegende Geschäft formbedürftig ist (so bedarf z.B. die Übereignung einer Immobilie der notariellen Form). Stimmen nicht alle Miterben der Erbteilung nach dem Erbauseinandersetzungsvertrag zu, kann die Erbauseinandersetzung durch Erbauseinandersetzungsklage - auch Erbteilungsklage genannt- erzwungen werden.
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Mit freundlichen Grüßen
Edwin

[1] https://www.wf-frank.com/erbrecht-abc/def/erbauseinandersetzung.html
 
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