Thema: Recht: Belegekauf im Ausland: War es eine Manipulation oder ein Vertragsirrtum ?
drmoeller_neuss Am: 04.11.2021 10:07:29 Gelesen: 6263# 34@  
@ alle

Ich bin bekanntlich kein Sprecher der Verkaufsplattformen im Internet.

Trotzdem müssen wir realistisch sein, was ein "Käuferschutz" wie bei ebay oder delcampe leisten kann. Und auch diese Randbedingung ist nicht unwichtig: delcampe macht mit diesem Artikel etwa 3 Euro Umsatz.

Der "Käuferschutz" kann nur für einfach gelagtere Fälle greifen, und muss zwischen den Interessen des Verkäufers und des Käufers abwägen. Leider gibt es auch dreiste Käufer, die nach dem Kauf mit "Nachverhandlungen" beginnen.

Unser Hobby ist leider nicht einfach zu verstehen, und der "Käuferschutz" ist mit vielen Fällen überfordert. Der Fall von Cantus ist so ein Fall. Der Artikel wurde ohne Beschädigungen geliefert. Es dreht sich um die Frage, ob der in die Abbildung eingearbeitete Pfeil der Beschreibung des Artikels dient oder in betrügerischer Absicht montiert wurde.

Ich sehe die Verantwortung der Plattformen eher im konsequenten Durchgreifen gegen private Schwarzhändler. Anhand bestimmter Schwellenwerte, die auch von Gerichten herangezogen werden, wie durchschnittliche Anzahl verkaufter Artikel, könnten die Plattformen "private" Verkäufer auf "gewerblich" umstellen. Das lässt sich per Software automatisieren.

Gewerbliche Verkäufer haben bestimmte Regeln zum Schutze des Verbrauchers zu beachten, die wichtigste Vorschrift ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Dann wäre der Fall von Cantus ganz einfach gelöst gewesen. Cantus hätte den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben können und hätte den Kaufpreis zurückerhalten, und nur die Versandspesen für die Rücksendung tragen müssen (falls der Verkäufer im Angebot darauf hingewiesen hat, diese nicht zu übernehmen).
 
Quelle: www.philaseiten.de
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