Thema: Umstellung auf 4-stellige PLZ durch Aufnullung am Beispiel Hanau und Burghaun
StephanN Am: 08.11.2021 13:41:48 Gelesen: 2544# 6@  
Hallo Christoph und Wolfgang,

Vielen Dank für die Vielzahl an Informationen. Ich brauchte erst mal einige Zeit, um alles zu verarbeiten.

Der von Christoph genannte Stempel HANAU 1 / sb / 645 vom 21.02.1972 spricht eine eindeutige Sprache. Da kann ich mich wohl von meiner These über einen Zusammenhang zwischen Namensänderung und Gebietsreform verabschieden. Aber das war ja der Zweck meiner Anfrage. Andererseits ist durch diesen Stempel meine Vermutung bestätigt, daß die Verfügung/Weisung zum "Aufnullen" der Postleitzahl erst später gekommen ist.

Allerdings erhebt sich jetzt für mich die neue Frage, wer über die Namensschreibung des Postortes und evtl. Änderungen zu entscheiden hat. Es hat ja den Anschein, daß der Vorsteher des lokalen Postamts einen Ermessensspielraum hat, ob Namenszusätze im Stempeltext erscheinen oder nicht. Als Konsequenz müsste ich auf der Suche nach Dokumenten zur Namensänderung von "HANAU AM MAIN" zu "HANAU" nicht in Datenbanken wie der Deutschen Digitalen Bibliothek oder BGBL suchen, sondern eher im Altaktenkeller des ehemaligen Hauptpostamts Hanau 1.

In diesem Sinne nochmals vielen Dank an Alle für euren bisherigen Input.

Gruß
Stephan
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/16418
https://www.philaseiten.de/beitrag/280273