@ wheilmann
[#16]Hallo Wolfgang,
genau genommen hatte die OPD Frankfurt für die Tagesstempel der Bundesrepublik Deutschland nichts verfügt, sondern sie hat nur für ihren Zuständigkeitsbereich (OPD Frankfurt/Main) eine Anweisung weitergegeben. Die eigentliche Verfügung kam von weiter oben, dem PTZ, Postministerium oder Postminister, zu irgendeinem April-Datum 1975. Die Oberpostdirektionen gaben diese Anweisung, zu sicherlich leicht unterschiedlichen Zeiten, an die Ämter ihres jeweiligen Bezirks weiter.
Viele Grüße,
Bernhard