Thema: Deutsche Post: Postwurfsendung und Postwurfspezial
Araneus Am: 18.11.2021 15:53:37 Gelesen: 15415# 35@  
" Nur an Firmen zustellen!"

Wenn POSTWURFSPEZIAL-Sendungen nur an Firmenkunden verteilt werden sollen, muss das auf der Sendung vermerkt sein. Das ist vor allem dort wichtig, wo Firmen (Kanzleien, Praxen usw.) in Häusern ansässig sind, in denen auch Privathaushalte vorkommen (sogenannte Mischgebäude).

In der Produktbroschüre „ POSTWURFSPEZIAL“ ([1], S. 38)] heißt es dazu: „ Bitte beachten Sie, dass bei Bewerbung von Firmen (Business- und/oder Mischgebäuden) der Verteilhinweis „Nur an Firmen zustellen!“ deutlich separiert und gut erkennbar oberhalb der (...) Aufschriftbestandteile linksbündig anzubringen ist.

An anderer Stelle (S. 7) derselben Broschüre heißt es: „ Bei Bewerbung von Firmen (…) ist oberhalb des Adressblocks ein deutlich sichtbarer Vermerk im Fettdruck anzubringen: Nur an Firmen zustellen!

Das folgende Bild zeigt ein aktuelles Beispiel einer Werbesendung der Autofirma Peugeot. Mit dem Fettdruck und der Linksbündigkeit hat es allerdings nicht ganz geklappt.



Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/Postwurfspezial/downloads/dp-produktbroschuere-postwurfspezial-122020.pdf
 
Quelle: www.philaseiten.de
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