Hallo,
beigefügt ein Beleg von Norburg 2.6.1920 (Abstimmungsgebiet Schleswig, 1.Zone) nach Ajstrup Dänemark.
Das Belegdatum ist in dem Zeitraum, in dem die 1. Zone an Dänemark übergeben wurde.
Meine Erwartungshaltung wäre gewesen, nachdem der Beleg noch vom preussischen Amtsgericht (Dienstsiegel) abgesendet wurde, dass dieser mit Dienstmarken Deutsches Reich frankiert wäre (die sind nach dem Ausland jedoch unzulässig) oder mit Anstimmungsmarken 1. Zone.
Da weder eine Frankatur erfolgte, noch eine Nachtaxierung am Zielort in Dänemark, stelle ich die Frage an die Forumleser was in diesem Falle vorgeschrieben war.
Grüße
philast