Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
Lars Boettger Am: 21.11.2021 13:47:34 Gelesen: 10376# 39@  
Die Deutsche Reichspost hat es nur ungern gesehen, wenn andere Postanstalten "ihren" Portoanteil eingezogen haben. Darum wurde dieser mit 10 Pfennigen unterfrankierte Einschreibebrief (20 Pfg. Auslandsbriefporto der 1. Gewichtsstufe + 20 Pfg. Einschreibegebühr -> frankiert sind 30 Pfg.) wie folgt behandelt:

Er erhielt keinen Nachportovermerk, sondern handschriftlich den Zusatz "10 Pf nach dem Aufgabort zutaxiert [+ Unterschrift]". Das Postamt am Aufgabeort musste sich die 10 Pfg. vom Einlieferer zurück holen.

Diese Prozedur hatte die folgenden Vorteile:

- Der Reichspost entging kein Porto bzw. keine Gebühr
- Der Brief wurde in Regel nicht wegen Porto zurückgegeben
- Der Absender hatte ein Interesse daran, das fehlende Porto zu bezahlen, der Empfänger vielleicht weniger

Beste Grüße!

Lars

P.S. Ich bin an un- oder unterfrankierten Belegen mit Besonderheiten von und nach Luxemburg immer interessiert!


 
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