Thema: Sammlererfahrungen früher und heute
DL8AAM Am: 27.11.2021 14:52:16 Gelesen: 2744# 7@  
Nur am Rande: Also kein Arbeitgeber in diesem Land darf seinem Mitarbeiter die Ausübung eines (legalen) Hobbys untersagen. Auch die DBP unterlag dem Grundgesetz. Was der AG darf (und was für mich auch sinnvoll klingt), dass er die Beschäftigung mit seinem Hobby während der Tätigkeit untersagt. Heisst der Mitarbeiter darf nicht, während der Arbeitszeit (oder aus seiner dienstlichen Tätigkeit heraus), "für sein Hobby handeln", sprich u.a. sich selbst Dinge rauszusuchen, mitzunehmen, verkaufen oder zurückzulegen oder im "Interessenkonflikt" für sich zu agieren. Denkbar wäre ja zum Beispiel, dass der Schaltermitarbeiter bemerkt, dass irrtümlich ein Bogen mit "Besonderheiten" geliefert wurde und dass der Mitarbeiter diesen, anstatt zu melden, an sich selbst verkauft - und so die berechtigten Interessen des Arbeitgebers negativ tangiert. Solange man aber seine private Hobbytätigkeit von den dienstlichen Tätigkeiten sauber trennt (zeitlich und räumlich), sehe ich absolut keine rechtliche Handhabe, dass der Arbeigeber dem Angestellten (selbst einem Beamten) das Hobby vorzuschreiben bzw. aktiv zu verbieten. Womöglich hat man zwar vielleicht versucht, indirekt seinen Mitarbeitern (der Einfachheit) ein "Hobbyverbot" zu "suggerieren", das man generell sammelnde Mitarbeiter "kritisch" sah, was aber im "Kollisionsfall" einer gerichtlichen Prüfung, in meinen Augen, sicherlich niemals standgehalten hätte.

Als ich in meiner damaligen Firma, als Urlaubsvertretung, die Handkasse führte, habe ich nicht einmal mir selbst einen Beleg "erstattet", damit habe ich immer gewartet, wenn ich mit dem "Chef" die Kasse abgerechnet habe. Ich wollte halt eine saubere Trennung. Und selbst wenn man mal "Müll" (nicht den eigenen) von der Arbeitsstätte mitnehmen wollte, habe ich besser erst einmal nachgefragt. Das dürfte analog für den sammelnden Postler gelten, z.B. keine "(Briefmarken-) Verpackungen" oder "erledigte" Formulare o.ä. mitzunehmen (ohne ausdrückliches OK).

Beste Grüße
Thomas
 
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