Thema: Sammlererfahrungen früher und heute
Baber Am: 27.11.2021 16:22:04 Gelesen: 2715# 8@  
@ DL8AAM [#7]

irrtümlich ein Bogen mit "Besonderheiten" geliefert wurde und dass der Mitarbeiter diesen, anstatt zu melden, an sich selbst verkauft - und so die berechtigten Interessen des Arbeitgebers negativ tangiert.

Wenn er diesen Bogen aber zurücklegt und einen befreundeten Sammler gebeten hätte, diesen zu kaufen wäre das ok gewesen? Sein Arbeitgeber, die Post, wäre nicht geschädigt worden, denn die Abrechnung der Postwertzeichen hätte gestimmt. Schließlich war es die Nominale der Marken, was bei der Post zählt, nicht ein ev. Auktionswert für Besonderheiten.

Gruß
Bernd
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/16487
https://www.philaseiten.de/beitrag/282022