Thema: Umstellung auf 4-stellige PLZ durch Aufnullung am Beispiel Hanau und Burghaun
StephanN Am: 10.12.2021 20:47:23 Gelesen: 2061# 18@  
@ bernhard [#17]

Hallo Bernhard

Vielen Dank für deine Einordnung der Verfügung der OPD Frankfurt/Main(FFM). Ich denke inzwischen auch, daß die OPD FFM nur für ihren Zuständigkeitsbereich Verfügungen erlassen konnte. Eine Verfügung von weiter oben habe ich in den Amtsblättern des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen bisher nicht gefunden.

Einen - wie ich meine - entscheidenen Hinweis findet man allerdings in der Verfügung der OPD FFM selbst. Dort heißt es im zweiten Absatz, daß die Umstellung der Tagesstempel auf eine vierstellige Angabe der Postleitzahl eine Reaktion auf eine anstehende Neufassung der DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung) ist. Da das PTZ im Deutschen Normausschuss mitarbeitete, kann man diese Neufassung der DIN 5008 als indirekte Empfehlung/Weisung des PTZ auffassen. Im Wikipediaeintrag zur DIN 5008 findet man, daß die Aktualisierung zum November 1975 erfolgte. Eine Entwurfsfassung war - wie bei Neufassungen von Normen üblich - schon Monate im voraus im Umlauf, damit sich betroffene Stellen rechtzeitig darauf einstellen konnten und um evtl. Fehler noch korrigieren zu können.

Einen weiteren Hinweis zur Bedeutung der DIN 5008 für die Schreibweise der Postleitzahlen findet man im bereits früher zitierten Wikipediaeintrag zu den Postleitzahlen. Dort heißt es knapp "Die Schreibweise richtete sich nach der jeweils gültigen Version der DIN 5008".

Für mich dient die Verfügung der OPD FFM als ein schönes Beispiel, wie die Entscheidungswege bei der Post funktioniert haben. Wenn man bedenkt wie die DPAG mit alten Dokumenten umgegangen ist (siehe Beitrag [#14] von Peter [filunski]), kann man froh sein, daß so etwas noch existiert.

Viele Grüße
Stephan
 
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