Thema: Rohrpostbelege
DerLu Am: 28.06.2010 11:05:37 Gelesen: 1378407# 543@  
@ telosgraphein007 [#542]

Ich habe noch einmal meine Unterlagen befragt. Laut einer Quelle war bereits ab dem 1. August 1927 für Sendungen nach außerhalb Berlins, die innerhalb von Berlin per Rohrpost nach Bahnpostämtern bzw. zum Flughafen gesendet wurden die Eilbestellgebühr nicht mehr zwingend erforderlich. Diese Trennung der Rohrpostbeförderung und Eilbestellung wurde dann später auf weitere Sendungen ausgeweitet.

Ich glaube, dass es für die Zeit zwischen 1923 und 1945 bei der Rohrpost noch viel zu erforschen und zu entdecken gibt.

Zu dem SO16 Rohrpoststempel: Wieso meinst du, dass es "nur" ein Ankunftsstempel war? M.W. waren Rohrpoststempel immer zugleich Aufgabe- und Ankunftsstempel.

Gruß

Ludger
 
Quelle: www.philaseiten.de
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