Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
inflamicha Am: 13.01.2022 18:39:13 Gelesen: 1102750# 9356@  
@ philast [#9355]

Guten Abend!

Schönes Stück, habe ich so auch noch nie gesehen. Als Gebührenzettel bzw. Freimachungsvermerk würde ich das aber nicht bezeichnen, eher als Hinweiszettel für die ausländische Postverwaltung, dass kein Nachporto einzuziehen ist.

Die Postverwaltungen waren ja immer bestrebt die Gebühren im Lande zu kassieren, von Nachportoerhebungen im Ausland hatten sie schließlich nichts. Und insbesondere bei Eilsendungen war im Sinne des Absenders zu verfahren und die Sendung schnellstmöglich weiterzuleiten, das lässt sich mit Deinem Beleg sehr schön dokumentieren. Danke fürs Zeigen. :-)

Von mir gibt es noch einmal eine D 65, diesmal aus der Frühzeit ihrer Verwendung:



Der Eilbrief von der Preußischen Regierung in Aachen an den Kreissekretär im Landratsamt Erkelenz vom 15.12.1921 (PP 6) war mit 60 Pf. für das Porto und 1,50 M. für Eilzustellung zu bezahlen. Frankiert wurde neben der genannten D 65 mit 2 Exemplaren der D 22.

Gruß Michael
 
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