@ hubtheissen
[#76]Da ein IOSS-Code auf der Sendung angegeben ist (sogar doppelt), würde ich in Deinem Fall übrigens vorsorglich Widerspruch gegen die nachträgliche Verzollung einlegen.
Die IOSS-Angabe (wenn ordnungsgemäß "erzeugt" und angebracht) bestätigt ja, dass der Absender den Inhalt der Sendung bereits im Vorfeld
verzollt bzw. diese von ihm einbehaltene Steuer ("VAT PAID") sogar an den deutschen Fiscus abgeführt hat [1].
Beste Grüße
Thomas
[1]
https://ec.europa.eu/taxation_customs/ioss_de