Thema: Zollaufkleber
DL8AAM Am: 25.01.2022 20:19:34 Gelesen: 20147# 77@  
@ hubtheissen [#76]

Da ein IOSS-Code auf der Sendung angegeben ist (sogar doppelt), würde ich in Deinem Fall übrigens vorsorglich Widerspruch gegen die nachträgliche Verzollung einlegen.

Die IOSS-Angabe (wenn ordnungsgemäß "erzeugt" und angebracht) bestätigt ja, dass der Absender den Inhalt der Sendung bereits im Vorfeld verzollt bzw. diese von ihm einbehaltene Steuer ("VAT PAID") sogar an den deutschen Fiscus abgeführt hat [1].

Beste Grüße
Thomas

[1] https://ec.europa.eu/taxation_customs/ioss_de
 
Quelle: www.philaseiten.de
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