Thema: Ebay Kleinanzeigen Fälschungen
bovi11 Am: 05.02.2022 21:43:08 Gelesen: 1652# 13@  
Wichtig ist in diesem Zusammenhang:

Die Bezeichnung „Neudruck“ gilt nach philatelistischem Verständnis für Postwertzeichen,

„welche von einer staatlichen Postverwaltung mit unveränderten (Original-) Druckstöcken oder Druckplatten hergestellt wurden, nachdem die Frankaturgültigkeit solcher Marken beendet war.

[…]

Die Bezeichnung „Neudruck“ ist für Fälschungen, Phantasiedrucke, Nachdrucke oder dergleichen nicht zu verwenden.“

Diese Auffassung wurde vom Landgericht Dortmund mit Urteil vom 5. Mai 2020 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 18 O 10/20 bestätigt. Entsprechende Urteile liegen auch von anderen Gerichten vor.

Der entsprechende Auszug aus der Einführung in den MICHEL-Deutschland-Spezial-Katalog ist nachstehend wiedergegeben:


 
Quelle: www.philaseiten.de
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