Thema: Begriffsbestimmung: Buntfrankatur
Frankenjogger Am: 18.02.2022 16:05:57 Gelesen: 4254# 2@  
Hallo,

letzte Woche hatte ich folgenden Beleg gezeigt und dabei gefragt, ob es sich um eine Buntfrankatur handelt.



Mümmel hat geantwortet und geschrieben, es sei eine Mischfrankatur. Ich bin da anderer Meinung.

Nach Katalog kommen beide Marken aus der Serie Bauten. Ein 40 Pf-Wert aus Bauten (I), einer aus Bauten (III), der sog. Erweiterung.

Eine Heinemann 190 Pf mit Heinemann 40 Pf auf einem Brief, wäre ja auch eine Buntfrankatur, sie sind aber auch aus unterschiedlichen Ausgaben, auch Heinemann (I) und Heinemann (III).

@ HWS-NRW [#1] schreibt:

"Marken in verschiedenen Gebührenstufen aus der gleichen Serie - immer Buntfrankaturen"

Das Problem hier, es sind gleiche Gebührenstufen, Werner schreibt "verschiedene Gebührenstufen".

Viele Grüße,
Klemens
 
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