Thema: (?) (9) [----] Recht: Dürfen Briefmarken in öffentlichen Foren gezeigt werden ?
Winni451 Am: 06.03.2022 09:10:27 Gelesen: 4052# 18@  
@ dietbeck [#14]
@ Baber [#15]

Hallo,

Sie haben den Unterschied zwischen Zitat und Veröffentlichen ignoriert, zu dieser Frage ist das ein Fehler!

Wir hier im Briefmarkenforum zitieren eine Neuausgabe, einen gelaufenen Brief, damit haben wir keine Probleme hier und woanders müsst Ihr halt damit leben, was der Verantwortliche festlegt, dafür ist der Verantwortliche dann ja auch verantwortlich, somit sollte er auch das Recht haben, in seinem Verantwortungsbereich die Rote Linie für die er verantwortlich ist zu ziehen.

Wie es im Juristendeutsch heist, wenn ein Auktionshaus ein Bild zeigt, weiß ich nicht. Das ist aber auch nichts neues, jedes Kaufhaus, sei es nun online oder nicht, zeigt seine Ware. Wo ist daher das Problem? Die Erklärung war doch klar, verständlich!

Ich schreibe zwar keine Gesetze, aber fast 1/4 meines Jobs besteht darin, Gesetze in meinem Fachbereich im Blick zu behalten und gelegentlich sogar zu lesen. Ich bin dabei technischer Ingenieur und habe gerade mal ein Semester, eine Semesterwochenstunde Recht gehabt, somit sehe ich mich als Nicht-Jurist.

Auf dieser Basis bin ich bez. Juristendeutsch auch hin und hergerissen, aber man muss den Juristen auch zugestehen, dass wir es später vor Gericht sind, die jammern, wenn Gesetze nicht eindeutig sind (dann muss der Richter interpretieren und das Ergebnis ist ein Glücksspiel). Und eindeutig sind Gesetze nicht, wenn sie in Umgangssprache geschrieben werden.

Beispiel: Kühlturm und Verdunstungskühler sind nicht das gleiche, genausowenig wie das selbe und ob der durchschnittliche Deutsche das versteht oder verstehen will ist egal, wenn der Unterschied nicht beachtet wird, kann es im Extremfall viel Geld kosten oder umgekehrt Tote geben. Hier besteht also ein Konflikt zwischen Allgemeinverständlichkeit und Anspruch auf Eindeutigkeit, der nicht wirklich lösbar ist. Und wer denkt: "lieber allgemeinverständlich und der Richter entscheidet mit gesundem Menschenverstand", dem muss ich berichten:

Ich bin schon mehrfach in der Situation gewesen mit mehreren Personen, die vom Fach, vernünftig, mit gesundem Menschenverstand gesegnet sind, zusammen zu sitzen und eine Entscheidung für ein Problem zu suchen. Wenn kein eindeutiges Gesetz vorhanden, steht man am Ende fast immer mit mehr als einer Lösung da und kann sich oft nicht einigen (dann entscheidet der Verantwortliche). Mit meiner fehlenden Gerichtserfahrung vermute ich einfach mal, vor Gericht ist das nicht anders.

Fazit: Nicht so viel Jammern (auf seltsames und schlecht geschriebenes Hinweisen ist nicht Jammern), denen, die wirklich Ahnung haben (die gibt es im Forum) zuhören. Und gelegentlich dem Verantwortlichen mal eine Entscheidung zugestehen für die er dann auch verantwortlich gemacht wird.

Zur DGVO: Die Panik ist nicht von den Juristen ausgegangen, sondern von zwielichtigen Geschäftemachern, die die Ignoranz vieler Firmen ausgenutzt haben. Ich habe bezüglich mehrerer spezifischer Daten (z.B. medizinische Daten von Menschen) mich mal informiert, so schwierig ist das nun wirklich nicht und Übergangsfristen gab es ja auch mehrere Jahre, jeder hätte Zeit gehabt sich kurz mit zu beschäftigen um dann festzustellen, dass sich fast nichts geändert hat. Datenschutzbeauftragte gibt es ja zudem auch noch. Bei uns war die einzige Änderung: Wir wurden gezwungen unseren Betrieb mal genauer diesbezüglich zu durchleuchten. Und es war, auch wenn es offensichtlich war, doch ein Aha-Erlebnis, wo überall wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wurde und wer was darüber wusste.

Grüße
Winfried
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/16782
https://www.philaseiten.de/beitrag/289914