Thema: Auktion: Mehr als den Zuschlag für ein Los geboten, keinen Zuschlag erhalten
bovi11 Am: 20.03.2022 22:55:41 Gelesen: 1369# 8@  
Es kommt allein auf die Bedingungen an, die dem Vorgang zugrunde liegen.

Wenn es eine übliche Auktion in einem Auktionshaus war, steht meist in den Bedingungen, dass der Auktionator den Zuschlag versagen kann.

Geht es um eine Auktion wie bei eBay, handelt es sich nicht um eine Versteigerung i.S. der Bestimmungen des § 156 BGB, sondern um einen Verkauf gegen Höchstgebot bei Zeitablauf. Bei eBay kommt der Vertrag mit dem Ausüben der Option "Sofort kaufen" oder durch Abgabe des höchsten Gebots bei Ablauf der Angebotszeit zustande. Hier ist dann definitiv ein Kaufvertrag zustande gekommen (von seltenen Ausnahmen abgesehen).
 
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