Thema: Ebay: Eigene Erfahrungen als Käufer oder Verkäufer
Blättchensammler Am: 30.07.2010 19:40:20 Gelesen: 80534# 74@  
@ drmoeller_neuss [#72]

Wenn Du einen notorischen Fälschungsanbieter ärgern willst, dann kaufe den Artikel und sorge dafür, dass der Verkaufspreis über 40 EUR liegt. Dann besorge Dir innerhalb von 14 Tagen eine aussagekräftige Stellungsnahme und trete vom Vertrag laut Fernabsatzgesetz zurück. Dafür musst Du dem Händler die Ware einfach zurückschicken.

Und bitte schön was mach ich bei einem Privatanbieter ?

Der Großteil von unseriösen und betrügerischen Anbietern sind doch nicht gewerblich und ich möchte mal sehen welcher Private Anbieter wegen einer negativen Bewertung auf Grund von betrügerischen Angeboten Rechtsmittel einlegt.

Er wird sich hüten und wenns schlecht für IHN läuft für Wochen bei Ebay gesperrt.

Wiederholt sich das mehrfach ist ER ein für allemal bei Ebay weg vom Fenster, da nützt auch ein erneutes Anmelden nicht. Ebay sperrt einfach die IP Nummer.

Übrigens der geeignete Mann für diese Fälle ist Jürgen Kraft, der handelt ziemlich unsanft und besteht auf Lieferung der echten Ware. Gerichtsstand ist dabei Spanien was für einen Betrüger teuer werden kann.

In diesem Sinne
lg
Stefan
 
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