Thema: Ebay: Eigene Erfahrungen als Käufer oder Verkäufer
AfriKiwi Am: 31.07.2010 04:05:17 Gelesen: 80520# 75@  
Prima Beiträge - Toll !

Prinzipiell bist Du dem Händler nicht Rechenschaft schuldig, warum Du die Ware zurückschickst.

Stimmt, zurück schicken als Einschreiben mit AR Karte. Dann kann er immer noch sagen seine Mutter sollte es abgeholt haben und ist inzwischen verstorben und zurückgeschicktes ist verschollen - kein Beweis daß es zurückerhalten wurde ! Mit schlechtem Glück bricht der Daumen auch im ... !!

Sobald der Händler aber weiss, dass er eine Fälschung verkauft hat, macht er sich wegen Betruges schuldig, wenn er den Artikel erneut einstellt und als echt anbietet. Spätestens dann kann er nicht mehr sich auf "Unwissenheit" und "gutgläubigen Vorerwerb" berufen.

Das weiss der Händler sicher auch und treibts einfach wo anders.

Der beste Rat: Die meisten Sammler betreiben aber ihr Hobby zum Zeitvertreib und nicht, um die Belastungsfähigkeit unseres Rechtssystemes auszuloten.

Am besten, man kommt gar nicht erst in solche Situationen

Hier bin ich Mensch, hier darf ich es sein - G. dazu zählen auch Philatelisten.

Erich
 
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