Thema: Alliierte Besetzung SBZ Provinz Sachsen: Mangelhafte Zähnung
Carsten Burkhardt Am: 20.05.2022 13:34:34 Gelesen: 2099# 6@  
Das Attest beschreibt die Marke wahrheitsgemäß und er verwendet nicht das Wort einwandfrei, benennt die Mängel. So würde ich es auch machen.

Es gibt Kollegen, die in einem solchen Fall die Umschreibung "bedarfsgemäße" Zähnung benutzen, aber das verwischt nur die Wahrheit. Wenn ein Zahn um mehr als die Hälfte verkürzt ist, gehört das ins Attest. Der Käufer der Marke kann sich anhand der Abbildung selbst ein ausreichendes Bild machen, ob er das auch so sieht. Aber der Prüfer darf es nicht verschweigen und daraus eine einwandfreie Marke machen. Die Kriterien für E+E sind hoch.

Es wäre schön, wenn sich alle daran halten würden.

Viele Grüße

Carsten
 
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