Thema: Die Philastempel Datenbank - Dokumentation und Auswertung
DL8AAM Am: 24.05.2022 22:43:46 Gelesen: 183371# 1404@  
@ Ameise [#1403]

Oscar schrieb, er würde die Abbildungen gerne für eine Vereinsveröffentlichung nutzen, das war die Frage. Und die Antwort auf diese Frage, "ja DU darfst" diese (für Bücher, Kataloge und auch Internet) nutzen. Und? Wo steht hier ein kommerzieller Gewinn im Vordergrund?

Und wenn ich ehrlich bin, mir fällt überhaupt keine "philatelistische Veröffentlichung" mehr ein, wo der kommerzielle Aspekt primär im Vordergrund steht. Auch bei teuren philatelistischen Fachbüchern kann ich beim besten Willen keinerlei kommerzielle Gewinnabsicht, zumindest nicht als primäres Ziel, sehen. Die einzigen primär-kommerziellen "Produkte", die mir da in den Sinn kommen, wären Zeitschriften, wie BMS oder DBZ; ggf. noch "kommerzielle Kataloge". Aber keine Angst der MICHEL wird, ohne Nachfrage bei Dir, Deine Scans aus der Datenbank sicherlich nicht nutzen und sei es nur drum, um auf Nummer Ganzsicher zu gehen.

Aber da bin ich vollkommen bei Dir, auf dem Titelbild der BILD-Zeitung möchte ich nicht unbedingt meine "Arbeiten" - nicht ohne jede Rückfrage - aus dem Zusammenhang gerissen, sehen.

Ansonsten dienen, vielleicht mit den Ausnahme der oben genannten reinen Kommerzprodukte, ALLE denkbaren philatelistischen Veröffentlichungen, egal wie teuer, primär doch ausschliesslich nur der hobbyistischen Wissenssicherung und dessen Vermittlung - und hier liegt es in unserem ureigenen Interesse, dass "unsere Erkenntnisse" durch Veröffentlichungen bewahrt und weitergetragen werden.

Zusätzlich verweise ich auf das gesetzliche "Zitierrecht" (z.T. womöglich sogar gegen Deinen Willen), auch wenn diese Nutzung recht engen Grenzen unterliegt bzw. "tiefere" Anforderungen an das "Zitieren" gestellt werden. So wäre es sogar denkbar, dass Dein Scan aus der Datenbank, in einer Dokumentation im Fernsehen (zu irgendeinem, auch nicht philatelistischem Thema) - mit Quellenangabe - erscheint. Auch wenn der Dokumentarfilmer von seinem Beruf leben sollte, könnte das dann rechtlich gesehen vollkommen OK sein.

Beste Grüße
Thomas
 
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