In dem Fall ging es um einen Verkäufer, der über diverse eBay-Konten und über weitere Vertriebskanäle Marken verkaufte. Eines der Konten war zur Verschleierung auf die Ehefrau des Anbieters registriert. Zudem bot er regelmäßig Neuerscheinungen am Ausgabetag mit Ersttagsstempeln an. Das hat mit einer privaten Sammlungsauflösung nichts zu tun. Marken mit Falschstempeln gehörten auch zum Repertoire des Verkäufers.
Mittlerweile ist der Anbieter gewerblich unterwegs.