Thema: Recht: Dürfen Delcampe Nutzer nicht mehr nach Deutschland verkaufen ?
bovi11 Am: 08.06.2022 08:28:26 Gelesen: 5933# 20@  
@ Lars Boettger [#19]

"Wenn Du als Einzelkämpfer mit Organisationen wie Ebay in Kontakt treten willst, dann stehst Du auf verlorenem Posten."

Zur Klarstellung:

Der APHV ist vom Bundesamt für Justiz als qualifizierter Wirtschaftsverband i.S.v. § 8b UWG zugelassen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind sehr streng. Er ist damit einer von gerade einmal 20 zugelassenen Verbänden. Damit ist die sogenannte Aktivlegitimation (Klagebefugnis) gegeben und muss nicht in jedem einzelnen Gerichtsverfahren nachgewiesen werden.

Andererseits ist durchaus auch jeder Mitbewerber klagebefugt.

Anders als beispielsweise im Handel mit Waren anderer Art ist der Briefmarkenhändler offenbar sehr leidensbereit und scheut sich selbst gegen unlauter handelnde Mitbewerber vorzugehen. Warum das so ist, weiß ich nicht, denn die Instrumente des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind sehr effizient und wirken i.d.R. sehr schnell. Der Mitbewerber, der gegen unlauter handelnde Anbieter vorgeht, kämpft dabei nicht gegen eBay, sondern gegen den konkreten Händler. Insofern ist der oben zitierte Satz von Lars zu relativieren.

Richtig ist allerdings, dass der Verband im Zusammenwirken mit Lars (Watchdog) im Einzelfall auch bei eBay grundsätzliche Sachen durchsetzen kann. Da wäre der Einzelne in der Tat auf verlorenem Posten.
 
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