Thema: Deutsches Reich Infla: Briefe der Inflationszeit 1.8.1916 - 5.5.1920
BD Am: 20.08.2010 13:32:40 Gelesen: 154579# 12@  
Zur "Portopflichtigen Dienstsache"

Frankiert mit 15 Pf. für den Brief und mit 10 Pf. für das Vorzeigen des Briefes.

Die Aufschrift "Portopflichtige Dienstsache" findet man auf Karten und Briefen von Behörden, die nicht durch eine Pauschalzahlung dieser an die Post abgedeckt waren. Dies waren alle fast alle Sendungen an Privatpersonen. War das Amt verpflichtet das Porto zu tragen und frankierte den Brief richtig, war dieser Hinweis absolut unwichtig und wäre, wenn er nicht aufgedruckt wäre bestimmt weggelassen worden. Aber wenn er aufgedruckt war, mußte bei Frankierung eigentlich über das "Portopflichtige Dienstsache" ein frei geschrieben werden. Ob das allerdings noch 1917 Pflicht war ist mir nicht bekannt.

Wenn die Behörden aber einen Antrag oder eine Frage des Bürgers beantworteten, wurden Briefe und Karten auch unfrei ohne Frankierung versendet. Und jetzt erhielt die Markierung als "Portopflichtige Dienstsache" eine Bedeutung. War ein Brief so gekennzeichnet, hatte der Empfänger in der PP2 nur den einfachen Fehlbetrag aufgerundet auf volle Pfennige zu zahlen. Fehlte die Kennzeichnung, wie bei jeden Privatbrief ohne Frankatur, musste in der PP2 zum fehlenden aufgerundeten Porto noch ein Strafzuschlag von 10 Pf. bezahlt werden.

Stellt sich die Frage, musste ein Nachnahme im Reich immer frankiert werden?

Meine Antwort: Ich habe keine Ahnung! Ich finde keine Antwort.

Beste Grüsse Bernd
 
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