Thema: (?) (14) Postwurfsendungen
Nordluchs Am: 12.06.2022 19:20:17 Gelesen: 2806# 5@  
Hallo zusammen,

sehr interessantes Thema.

Im Bericht Nr. 90 der Forschungsgemeinschaft Post- und Absenderfreistempel e.V. 2020. S. 41–52, hatte ich über eine Postwurfsendung mit 1 ½ Pfennig berichtet.

Kurze Anmerkung zu Postwurfsendungen.

Wurfsendungen, ab dem 01.08.1927 Postwurfsendungen. Seit dem 1.4.1928 endgültig im Verkehr zugelassen, um Handels- und Geschäftskreisen einen billigeren als den bisherigen Weg zu öffnen.

„ Anschriftlose Massendrucksachen für bestimmte Empfängergruppen wie. Z. B.: An alle Haushaltungen, Lehrer, Rundfunkhörer, Postschließfachabholer usw."

ADA V, 1 Postordnung vom 30. Januar 1929 mit Ausführungsbestimmungen, Nachdruck 1939 der Ausgabe von 1931, § 9, Ausführungsbestimmungen. ADA V,2 § 15 VII führt aus:



Hier nun das wichtigste Stück dieser Abhandlung.

Gängig waren Portostufen 1 u. 2 Rpf. (bis 20 g und bis 50 g).

Mit der Verfügung Nr. 71/1936 wurde die Gebühr pro Wurfsendung (20 g) auf 1 ½ erhöht. Diese Wurfsendung wurde mit 1 Rpf. durch AFS Stempel freigemacht und mit folgendem Druckvermerk versehen:

EINEN HALBEN PF. RESTGEBÜHR BAR NACHGEZAHLT



Emmerich 1 / Gimborol / Die weisse Schnellklebe / Pasta klebt ausgezeichnet
(Sammlung Jochen Greulich)

Es gab zwar Maschinen von Francotyp die einen ½ Pfennig verarbeiten konnten. Diese wurden aber überwiegend in den Niederlanden benutzt.

Die Gebührenerhöhung galt bis 31.10.1939.

Dieser seltene Beleg ist auf jeden Fall eine große Rarität. Eine Umfrage unter bekannten Mitgliedern ergaben bisher 7 erhaltene Belege!

Viele Grüße

Hajo
 
Quelle: www.philaseiten.de
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