@ BD
[#17]Lieber Bernd,
leider steht mir die Rückseite nicht zur Verfügung und ich weiß auch nicht mehr, von wem ich die Abbildung des "Rohrpost"-Beleges habe.
Hier nun ein Brief in die benachbarten Niederlande. Auslandsbriefe und -karten waren ja von der "Kriegssteuer" ausgenommen, aber zur Freimachung konnte man die "Steuermarken" durchaus verwenden:
Hier kam ein komplettes Heftchenblatt 10A zum Einsatz und da die 15 Pfennig nicht ausreichten, musste noch 1/3 eines zweiten Heftchenblattes dran glauben. Gelaufen am 28.4.1917 von Hamburg nach (den) Haag.
Schönen Gruß
Harald