@ inflamicha
[#9590]Hallo,
vor etwa einem halben Jahr wurde ein Beleg mit dem gleichen R-Zettel auf delcampe angeboten:
https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/item/1380265262.htmlZu der Rohrpostbeförderung bin ich dennoch weiterhin etwas skeptisch.
1. Weil eine richtige Faltung des Beleges ist nur links und rechts um je etwa 1 cm zu sehen, und dann ist er immer noch deutlich größer als laut Vorschrift erlaubt
2. Weil auch die Gewichtsgrenze überschritten war, nur in München durften auch Briefe bis 100 g mit der Rohrpost versendet werden ab 1922
3. 1,5 h Zeitdifferenz zwischen den beiden Postämtern kommt mir für eine Rohrpostbeförderung rel. lang vor
Aber wie dem auch sei: Priorität hat für mich die Luftpostbeförderung in der 2. Gewichtsstufe, das war der Hauptgrund weshalb ich den Beleg als selten bezeichnen würde.
Grüße
philast