Thema: Recht: Zurück-Briefpost nach der VR China durch die DP AG unter Vorwand
DL8AAM Am: 07.07.2022 18:13:13 Gelesen: 1111# 8@  
@ Lammfell [#7]

Im allgemeinen erwartet man, das die Mitarbeiter eines Dienstleisters über Einschränkungen informiert werden/wurden und den Brief erst gar nicht annehmen.

Zumal ancheinend ja sogar eine CN22 verklebt wurde, auf der der Inhalt korrekt angegeben wurde. Spätestens hier hätte der Mitarbeiter "der Post" entsprechend handeln und die Annahme der Sendung in dieser Form verweigern müssen.

So kann man als am Schalter hilfesuchender Kunde davon ausgehen, dass a) der Mitarbeiter für die Post spricht und b) die Sendung in dieser Form dann auch korrekt vorgelegt wurde da der "Postmitarbeiter", egal ob das Tante Emma ist oder ein "Oberoberpostrat", diese frankiert und "im Namen der Post" angenommen hat. Bei einem Briefkasteneinwurf sähe das womöglich aber komplett anders aus.

Zumindest das Porto müsstest Du deshalb wiederbekommen können (wobei die Post den Anspruch wohl erst einmal versuchen dürfte "abzuwimmeln"). Im Zweifelsfall muss man wie in den Fällen einer falsch erhobenen Umsatzeinfuhrsteuer für Briefmarken eben "den offiziellen Weg" beschreiten. Wenn keine Reklamationen über den offiziellen Weg eingehen, werden sich die fehleingestellten Prozesse nicht verändern. Nicht ohne Grund ist ja das Reklamationswesen im Qualitätsmanagement eines der "wichtigsten" Module überhaupt. ;-)
 
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