Thema: Recht: Zurück-Briefpost nach der VR China durch die DP AG unter Vorwand
Vernian Am: 07.07.2022 18:27:34 Gelesen: 1105# 9@  
@ Lammfell [#7]

Hättest Du die "entsprechende Verfügung" bzgl. USB-Sticks / Datenträger mal für alle? Ich weiß, dass das so irgendwo geschrieben steht, zu Beginn der Änderungen bzgl. Warenversand im Briefverkehr aber mal explizit nachgefragt, und da waren die Aussagen bzgl. USB-Sticks oder CD's / DVD's reichlich wiedersprüchlich, weshalb ich bis dato mein Kundenaccount genutzt und Warenpost International für so was verwendet habe. Übrigens die gleiche Wiedersprüchlichkeit bzgl. gedruckter Broschüren, ob dies nun Dokumente seien oder doch nicht.

Das Problem liegt nämlich darin, dass offenbar die Begrifflichkeit "Dokumente" nicht klar definiert zu sein scheint, und man einerseits gesagt bekommt, dies seien nur so Dinge wie Urkunden, Verträge u.ä., aber nicht bspw. in gewisser Auflage gedruckter Broschüren, genauso wie der Inhalt von USB-sticks oder ähnlichen Datenträgern solcherlei enthalten müsste, d.h. eine gewerblich produzierte Musik-CD ist es nicht, gut, wird eh keiner überprüfen ob da nun ein Film oder eingescannte Kaufverträge auf einem Datenträger drauf sind - aber vom Prinzip her.

Das mit der Unzulässigkeit von "Waren" in Briefen ist ein Alleingang der Deutschen Post und nicht durch den Weltpostvertrag gedeckt. [#3}:

Das ist meines Wissens so nicht richtig. Soweit mir bekannt, ich glaube sogar aus diesem Forum, ist dies eine Vereinbarung, die Deutschland umgehend umgesetzt hat, während das viele andere Postverwaltungen noch nicht getan haben. Ich lasse mich aber gerne anderslautend informieren.

Best

Vernian
 
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