Thema: Recht: Zurück-Briefpost nach der VR China durch die DP AG unter Vorwand
bovi11 Am: 07.07.2022 23:24:58 Gelesen: 1009# 12@  
@ Vernian [#11]

Erst einmal ist letztlich jedes Schriftstück ein Dokument, auch beispielsweise der Prospekt des Supermarkts.

Die Post bezieht in den von ihr veröffentlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreiche Schriftstücke in ihre AGB mit ein. Die Deutsche Post AG versucht zwar in einem aktuellen gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Bonn, dies zu negieren (weil es gerade mal so passt), stößt aber beim Gericht auf wenig Gegenliebe. Der entsprechende Auszug aus den von der Post veröffentlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nachstehend wiedergegeben:


 
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