Thema: Deutsches Reich Infla: Briefe der Inflationszeit 1.8.1916 - 5.5.1920
Postgeschichte Am: 03.09.2010 00:16:16 Gelesen: 153186# 67@  
@ BD [#12]

Stellt sich die Frage, musste eine Nachnahme im Reich immer frankiert werden. Meine Antwort: Ich habe keine Ahnung! Ich finde keine Antwort.

Hallo Bernd,

leider komme ich erst jetzt zur Beantwortung Deiner Frage: Nein, Nachnahmen mußten nicht immer frankiert werden.

Es gibt unterschiedliche Aussagen. Zum einen habe ich in einer Portozusammenstellung aus dem Jahr 1907 die Aussage, daß das Porto wie für eine Einschreibsendung ohne Nachnahme vorausbezahlt werden mußte. Andererseits liegen mir solche aus dem Jahr 1882 und aus 1910 vor, die eine Frankierung nicht zwingend vorsehen. Bei letzterer Fundstelle heißt es: "Die Vorzeigegebühr von 10 Pf. ist im Frankierungsfalle mit dem Franko in Freimarken auf dem Briefe usw. oder der Postpaketadresse zu verrechnen. Wird die Sendung nicht frankiert, so ist die Vorzeigegebühr mit dem Porto zusammen in einer Summe auszuwerfen."

Ob es sich hierbei um Nachnahmen als Portopflichtige Dienstsache, Gebührenfreie Versendung als "Frei laut Avers" oder "Frei durch Ablösung Reich" gemeint sind, ist so eindeutig nicht beschrieben. Fest steht, daß Nachnahmen nicht immer frankiert werden mußten. Nachnahmen ohne Frankierung liegen mir nur in den oben genannten Versendungsformen vor.

Hier eine (klassische) Nachnahme der Gerichtskasse in Cöln, die durch Zahlung einer Pauschalsumme (Frei lt. Avers. Nr. 21) unfrankiert versenden durfte. Die entstandene Übersendungsgebühr von 10 Pf wurde natürlich zusammen mit dem Kostenbescheid angefordert und per Nachnahme eingezogen.



Gruß
Manfred
 
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